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Betriebsführung im Handwerk

Was bedeutet "Betriebsführung" für HandwerksunternehmerInnen?

Unter Unternehmensführung wird in der Betriebswirtschaft allgemein eine zielorientierte Gestaltung, Steuerung und Entwicklung eines Unternehmens verstanden. 
Auch die Betriebsführung eines Handwerksbetriebs ist im besten Fall zielorientiert und bedarf der Gestaltung, Steuerung und Entwicklung.

Begriffe wie Management, Führung und Leitung, Kommunikation, Macht und Entscheidung stehen hierbei im direkten Zusammenhang.

Diese Begriffe spiegeln sich unter anderem im Teil III der Meisterprüfung in den Handlungsfeldern 1 bis 3 wider. Dort werden Unternehmensführungsstrategien entwickelt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilt und Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereitet, durchgeführt und bewertet. [1]

Zum Beispiel werden hier im Rahmen der Unternehmensführung

  • Informationen aus dem Rechnungswesen zur Analyse von Stärken und Schwächen eines Unternehmens genutzt,
  • ein Investitionsplan und Finanzierungskonzept aufgestellt und begründet; eine Rentabilitätsvorschau erstellt und die Liquiditätsplanung durchgeführt oder
  • Konzepte für Personalplanung, -beschaffung und -qualifizierung erarbeitet und bewertet sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung dargestellt.

........... und vieles mehr....... zählt zu den Aufgaben einer Betriebsführung.

Falls Sie zur Betriebsführung Unterstützung oder ein Coaching benötigen, fragen Sie mich gerne für ein kostenloses Erstgepräch an.
Aus meiner langjährigen Führungserfahrung gebe ich gerne meine Erfahrungen und mein Wissen weiter. Anfrage...

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[1] "Allgemeine Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149), die durch Artikel 2 Absatz 97 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist"